Verkehrsrecht

Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkte gehört seit über 15 Jahren auch das Verkehrsrecht.

Hier bin ich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich tätig.

Das Verkehrsrecht umfaßt einerseits verkehrsrechtliche Straf- und Bußgeldverfahren, die auch Bestandteil meiner Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht waren.

Weiterhin fällt die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen in dieses Rechtsgebiet.

Nach einem Verkehrsunfall kümmere ich mich gerne für Sie um die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Regulierung.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, muß die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges grundsätzlich auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen.

Außerdem gehört auch die Bearbeitung vertragsrechtlicher Fälle mit verkehrsrechtlichem Bezug in diesen Bereich, also beispielsweise die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüchen nach dem Kauf eines Kraftfahrzeuges oder die Anfechtung des Vertrages, falls Sie z. B. arglistig über die Unfallfreiheit Ihres neuen Fahrzeugs getäuscht wurden. Durch mein Interesse an und der jahrzehntelangen Beschäftigung mit Kraftfahrzeugen habe ich ein besonderes Verständnis für die Probleme und Besonderheiten verkehrszivilrechtlicher Fälle entwickelt.

Ich habe beispielsweise auch schon die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug mit einer ab Werk verbauten Flüssiggasanlage wegen eines zu hohen Kraftstoffverbrauchs erfolgreich gerichtlich durchgesetzt.

Ferner beinhaltet das Verkehrsrecht auch Fahrerlaubnisangelegenheiten, also Fälle rund um den Führerschein.

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